Kostenübernahme

 

- Gesetzliche Krankenversicherung

   Die Kosten der Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

   Als Psychologische Psychotherapeutin mit staatlichen Approbation und der Eintragung in das Arztregister

   der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (Arztregister-Nr. 18542) erfülle ich die Voraussetzungen um direkt

   mit den Krankenkassen abzurechnen.

   Bitte denken Sie daran, Ihre Krankenkassenkarte zunächst zum Erstgespräch und im weiteren Verlauf zu Beginn

   jedes Quartals mitzubringen.

 

- Beihilfe und Private Krankenversicherung

   Sie haben die Möglichkeit als Versicherte(r) der Beihilfe und/oder der Private Krankenversicherung zu kommen.  

   Die Abrechnung erfolgt nach der neuen analogen Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten GOÄ/GOP, die

   ab dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist.

   Bitte erfragen Sie vorab bei ihrer Beihilfestelle und/oder Ihrer privaten Krankenversicherung die Formalitäten zur 

   Beantragung und tarifliche Details zur Kostenübernahme einer Psychotherapie.

 

- Selbstzahler

   Sie haben die Möglichkeit als Selbstzahler zu kommen.

   Die Abrechnung erfolgt nach der neuen analogen Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten GOÄ/GOP, die

   ab dem 01.07.2024 in Kraft getreten ist.

 

- Keine : Berufsgenossenschaft, Polizei, Bundeswehr

 

- Kein Kostenerstattungsverfahren